Wohnsitz in Basel-Stadt?

Der Unterricht an der Musikschule der SCB allen interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons Basel-Stadt offen.

Eine Ermässigung des Schulgeldes können alle Personen/Familien beantragen, die vom Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt Beiträge für ihre Krankenkassenprämien erhalten. Ein Antrag muss für jedes Schuljahr bis zum 30. August neu eingereicht werden. Das Sekretariat gibt gerne Auskunft.

Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland?

Jugendliche unter 20 Jahren mit Wohnsitz in Baselland (je nach Gemeinde bis 25 Jahren) können den Unterricht an der Musikschule der SCB über den interkommunalen Austausch besuchen. Dieser Austausch muss von der Musikschule der Wohngemeinde bewilligt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind an den Musikschulen der Wohngemeinde eingeschrieben und bezahlen dort ihre Schulgelder, besuchen aber den Unterricht an der Musikschule der SCB. Anmeldung und Information erfolgt über die Musikschule der Wohngemeinde.

Alle anderen Interessenten können die Musikschule der SCB zu einem höheren Schulgeldtarif für Ausserkantonale besuchen.

Kann mittels eines schriftlichen Gesuchs nachgewiesen werden, dass eine besondere Neigung und Eignung besteht, die im Umfeld des Wohnsitzes nicht entsprechend gefördert werden kann, hat die Schulleitung die Möglichkeit einen Spezialtarif zu bewilligen. Die Schüler/-innen können vor dem Eintritt zu einer Fachabklärung eingeladen werden.